Verwaltungsgerichtshof 93/17/0049

93/17/0049Verwaltungsgerichtshof28.05.1993

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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