Verwaltungsgerichtshof 93/17/0029

93/17/0029Verwaltungsgerichtshof29.04.1994

Regest

Begriff der aufschiebenden Wirkung Entscheidung über den Anspruch Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Schuldspruches in seinen Punkten 1) und 3) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie hinsichtlich des Schuldspruches im Punkt 2) und hinsichtlich des Ausspruches über die Strafe wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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