Verwaltungsgerichtshof 93/16/0135

93/16/0135Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/16/0135

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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