Verwaltungsgerichtshof 93/16/0126

93/16/0126Verwaltungsgerichtshof17.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/16/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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