Verwaltungsgerichtshof 93/16/0026

93/16/0026Verwaltungsgerichtshof07.10.1993

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Gegenäußerung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/16/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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