Verwaltungsgerichtshof 93/15/0215

93/15/0215Verwaltungsgerichtshof23.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0215

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1996

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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