Verwaltungsgerichtshof 93/15/0149

93/15/0149Verwaltungsgerichtshof15.12.1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0149

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von insgesamt S 18.260,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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