Verwaltungsgerichtshof 93/15/0092

93/15/0092Verwaltungsgerichtshof10.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.