Verwaltungsgerichtshof 93/15/0061

93/15/0061Verwaltungsgerichtshof06.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.