Verwaltungsgerichtshof 93/15/0060

93/15/0060Verwaltungsgerichtshof06.04.1995

Regest

Ermessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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