Verwaltungsgerichtshof 93/14/0156

93/14/0156Verwaltungsgerichtshof30.11.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den nachgenannten Beschwerdeführern folgende Aufwendungen binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen: 1. dem Beschwerdeführer zu 1. S 11.540,--, 2. der Beschwerdeführerin zu 2. S 11.540,--, 3. den beiden Beschwerdeführern zu 3. S 11.540,--.

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