Verwaltungsgerichtshof 93/14/0145

93/14/0145Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Die Beschwerde der Zweit- bis Fünftbeschwerdeführer hinsichtlich Gewerbesteuer wird zurückgewiesen.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind zu gleichen Teilen schuldig, dem Bund Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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