Verwaltungsgerichtshof 93/14/0140

93/14/0140Verwaltungsgerichtshof10.05.1994

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0140

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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