Verwaltungsgerichtshof 93/14/0130

93/14/0130Verwaltungsgerichtshof14.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1993

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen von zusammen S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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