Verwaltungsgerichtshof 93/14/0129

93/14/0129Verwaltungsgerichtshof19.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Umsatzsteuer 1985 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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