Verwaltungsgerichtshof 93/14/0101

93/14/0101Verwaltungsgerichtshof05.10.1993

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich Lohnsteuer wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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