Verwaltungsgerichtshof 93/14/0100

93/14/0100Verwaltungsgerichtshof07.09.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Anfechtung (Rückforderung für die Zeit vom 1. Juli 1992 bis 30. September 1992) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.