Verwaltungsgerichtshof 93/14/0097

93/14/0097Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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