Verwaltungsgerichtshof 93/14/0046

93/14/0046Verwaltungsgerichtshof05.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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