Verwaltungsgerichtshof 93/14/0041

93/14/0041Verwaltungsgerichtshof05.08.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.08.1993

Spruch

Die Verfahren werden eingestellt.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen von 6.070 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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