Verwaltungsgerichtshof 93/14/0013

93/14/0013Verwaltungsgerichtshof08.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/14/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 6.070 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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