Verwaltungsgerichtshof 93/13/0310

93/13/0310Verwaltungsgerichtshof09.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.950,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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