Verwaltungsgerichtshof 93/13/0290

93/13/0290Verwaltungsgerichtshof18.10.1995

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1 Gültigkeit der Kostenbestimmungen Zeitlich

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.10.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.790,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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