Verwaltungsgerichtshof 93/13/0247

93/13/0247Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 15.175,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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