Verwaltungsgerichtshof 93/13/0179

93/13/0179Verwaltungsgerichtshof27.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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