Verwaltungsgerichtshof 93/13/0173

93/13/0173Verwaltungsgerichtshof22.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0173

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1993

Spruch

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.625,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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