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93/13/0171•Verwaltungsgerichtshof 93/13/0171
93/13/0171Verwaltungsgerichtshof03.07.1996
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Liebhaberei Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Einkunftsquelle Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Einkunftsquelle Einkunftsquelleneigenschaft
Der angefochtene Bescheid wird in seinen Absprüchen über die Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für das Jahr 1986 sowie über Umsatzsteuer für das Jahr 1986 und Einkommensteuer für die Jahre 1988 und 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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