Verwaltungsgerichtshof 93/13/0167

93/13/0167Verwaltungsgerichtshof02.08.1995

Regest

Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Ablehnung wegen Befangenheit Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0167

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.