Verwaltungsgerichtshof 93/13/0129

93/13/0129Verwaltungsgerichtshof13.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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