Verwaltungsgerichtshof 93/13/0065

93/13/0065Verwaltungsgerichtshof02.08.1995

Regest

Ermessen Begründung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.08.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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