Verwaltungsgerichtshof 93/13/0058

93/13/0058Verwaltungsgerichtshof23.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1994

Spruch

1. Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht stattgegeben.

2. Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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