Verwaltungsgerichtshof 93/13/0046

93/13/0046Verwaltungsgerichtshof22.12.1993

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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