Verwaltungsgerichtshof 93/13/0043

93/13/0043Verwaltungsgerichtshof21.12.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1994

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die zu 93/13/0043 protokollierte Beschwerde wird im Umfang ihrer Bekämpfung des im erstangefochtenen Bescheid getätigten Abspruches über Jahresausgleich 1989 zurückgewiesen;

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen werden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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