Verwaltungsgerichtshof 93/13/0013

93/13/0013Verwaltungsgerichtshof29.05.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von 12.800 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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