Verwaltungsgerichtshof 93/12/0342

93/12/0342Verwaltungsgerichtshof16.11.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0342

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1994

Spruch

Beide angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 25.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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