Verwaltungsgerichtshof 93/12/0329

93/12/0329Verwaltungsgerichtshof14.12.1994

Regest

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachwalter

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0329

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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