Verwaltungsgerichtshof 93/12/0307

93/12/0307Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0307

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.