Verwaltungsgerichtshof 93/12/0216

93/12/0216Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Anrufung der obersten Behörde Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0216

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt X Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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