Verwaltungsgerichtshof 93/12/0180

93/12/0180Verwaltungsgerichtshof24.11.1995

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0180

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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