Verwaltungsgerichtshof 93/12/0175

93/12/0175Verwaltungsgerichtshof02.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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