Verwaltungsgerichtshof 93/12/0150

93/12/0150Verwaltungsgerichtshof08.06.1994

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Erwerbsfähigkeit Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0150

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Burgenland hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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