Verwaltungsgerichtshof 93/12/0115

93/12/0115Verwaltungsgerichtshof15.12.1993

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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