Verwaltungsgerichtshof 93/12/0069

93/12/0069Verwaltungsgerichtshof13.04.1994

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0069

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird soweit er das Mehrbegehren des Beschwerdeführers in der Höhe von S 4.300,-- abgewiesen hat, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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