Verwaltungsgerichtshof AW 93/12/0016

AW 93/12/0016Verwaltungsgerichtshof13.07.1993

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil Zwingende öffentliche Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 93/12/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.07.1993

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag stattgegeben.

Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG hat die Behörde den Vollzug des angeführten Bescheides aufzuschieben und die hiezu erforderlichen Verfügungen zu treffen.

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