Verwaltungsgerichtshof 93/11/0228

93/11/0228Verwaltungsgerichtshof16.12.1993

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0228

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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