Verwaltungsgerichtshof 93/11/0226

93/11/0226Verwaltungsgerichtshof22.11.1994

Regest

Sachverhaltsermittlung Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren freie Beweiswürdigung Bescheidcharakter Bescheidbegriff Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0226

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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