Verwaltungsgerichtshof 93/11/0217

93/11/0217Verwaltungsgerichtshof23.11.1993

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0217

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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