Verwaltungsgerichtshof 93/11/0169

93/11/0169Verwaltungsgerichtshof23.11.1993

Regest

Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird für gegenstandslos erklärt und das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer S 9.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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