Verwaltungsgerichtshof 93/11/0134

93/11/0134Verwaltungsgerichtshof23.11.1993

Regest

Straße mit öffentlichem Verkehr

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0134

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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