Verwaltungsgerichtshof 93/11/0130

93/11/0130Verwaltungsgerichtshof05.10.1993

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Diverses Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0130

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.10.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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